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Allgemeine
Geschäftsbedingungen AGB

1. Merkmale des Fahrzeuges

Messwerte und Daten sind als blosse Annäherungswerte zu verstehen.

2. Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung des geschuldeten Preises inklusive allfälliger Verzugszinsen und Kosten wird der Firma das Recht eingeräumt, einen Eigentumsvorbehalt i.S. von Art. 715 ZGB am Fahrzeug und dessen Zubehör im

Eigentumsvorbehaltsregister einzutragen.

3. Eintauschfahrzeug

Der Käufer erklärt, dass am eingetauschten Fahrzeug keinerlei Ansprüche oder Eigentumsvorbehalte von Drittpersonen bestehen.

4. Haftung für Sachmängel

4.1 Für Occasionen ohne Gewährleistung (vgl. Vorderseite) wird jede Gewährleistung, soweit nach Gesetz möglich,

wegbedungen, insbesondere sind Minderung und Wandelung ausgeschlossen. Eine Garantie wird nicht gewährt.

 

4.2 Besteht für das Fahrzeug eine spezielle Garantieversicherung, so tritt sie an die Stelle der Sachgewährleistung gemäss Ziff. 4.3 hiernach und ersetzt diese.

4.3 Für alle übrigen Fahrzeuge hat der Käufer anstelle der gesetzlichen Sachgewährleistungsansprüche (insbesondere

Wandelung, Minderung, Ersatzlieferung) gegenüber der Firma Anspruch auf Beseitigung von Fehlern (Nachbesserung) gemäss den nachfolgenden Klauseln:

 

a) Jede Gewährleistungspflicht entfällt, wenn das Fahrzeug unsachgemäss behandelt, gewartet, gepflegt, überbeansprucht, eigenmächtig verändert oder umgebaut, oder wenn die Betriebsanleitung nicht befolgt worden ist. Natürlicher Verschleiss schliesst die Gewährleistungspflicht in jedem Falle aus.

 

b) Der Käufer hat Fehler unverzüglich nach deren Feststellung der Firma anzuzeigen oder von dieser feststellen zu lassen. Er hat der Firma das Fahrzeug auf Aufforderung hin zur Reparatur zu übergeben. Die Firma ist berechtigt, die Nachbesserung durch einen Dritten vornehmen zu lassen, ohne dadurch von ihrer Gewährleistungspflicht befreit zu werden.

 

c) Der Anspruch auf Nachbesserung erstreckt sich auf die Reparatur oder Auswechslung der fehlerhaften Teile und auf die Beseitigung weiterer Schäden am Fahrzeug, soweit diese durch die fehlerhaften Teile direkt verursacht worden sind. Bei der Nachbesserung ersetzte Teile gehören der Firma.

 

4.4 Kann ein erheblicher Fehler trotz wiederholter Nachbesserungen nicht behoben werden, so ist der Käufer berechtigt, eine Reduktion des Kaufpreises oder die Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen. Anspruch des Käufers auf Ersatzlieferung besteht in keinem Fall. Bei Rückgängigmachung des Vertrages sind die gefahrenen km zu entschädigen.

 

4.5 Nachbesserung verlängert in keinem Falle die Gewährleistungspflicht.

 

4.6 Allfällige Gewährleistungs- bzw. Garantieansprüche gegenüber der Firma bei Konkurs bzw. Zahlungsunfähigkeit des Herstellers sind ausgeschlossen.

 

4.7 Alle weitergehenden Haftungsansprüche sind unter Vorbehalt unabänderlicher gesetzlicher Vorschri􀅌en

ausgeschlossen.

 

5. Verzug

5.1 Verzug der Firma

Die gesetzlichen Verzugsfolgen können vom Käufer bei Lieferverzug nach erfolgter schriftlicher Mahnung sowie erst nach unbenütztem Ablauf einer schriftlich angesetzten Nachfrist von 14 Tagen geltend gemacht werden. Ausgeschlossen ist die Geltendmachung von Schäden, die nicht durch die Firma verschuldet wurden.

 

5.2 Verzug des Käufers

Befindet sich der Käufer nach erfolgter schriftlicher Mahnung mit der Übernahme des Fahrzeuges oder mit der Zahlung des Kaufpreises oder eines die Hälfte übersteigenden Teils in Verzug, hat die Firma schriftlich eine Nachfrist von 14 Tagen anzusetzen. Nach deren unbenütztem Ablauf kann sie:


a) auf der Erfüllung beharren und Schadenersatz verlangen oder


b) auf die nachträgliche Leistung verzichten und 15% des Preises des gekauften Fahrzeuges als Schadenersatz fordern, wobei die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens nicht ausgeschlossen ist. Macht die Firma von Ihrem Rücktrittsrecht Gebrauch, nachdem das Fahrzeug bereits geliefert wurde, berechnet sich der Schadenersatz wie folgt: 15% des Kaufpreises, zuzüglich 1% des Preises für jeden vollendeten Monat ab Annahme des Fahrzeuges sowie 50 Rappen pro gefahrenen km.

 

6. Gefahrtragung

 

6.1 Die Firma trägt die Gefahr für Untergang oder Wertverminderung des gekauften Fahrzeuges bis zu dessen Übergabe. Ist der Käufer mit der Annahme des gekauften Fahrzeuges in Verzug und ist die schriftlich angesetzte Nachfrist unbenutzt abgelaufen, geht die Gefahr auf ihn über.

6.2 Der Käufer trägt die Gefahr für Untergang oder Wertverminderung des Eintauschfahrzeuges bis zu dessen Übergabe. Ist die Firma mit der Annahme des gekauften Fahrzeuges in Verzug und ist die schriftlich angesetzte Nachfrist unbenutzt abgelaufen, geht die Gefahr auf sie über.

 

7. Datenschutz

Der Käufer ist damit einverstanden, dass seine personenbezogenen Daten zum Zwecke der Vertragsabwicklung, der

Kundenbetreuung und für Marketingzwecke (Statistik, Prospekt- und Angebotsversand, optimierte Servicequalität, um auf die unterschiedlichen und individuellen Bedürfnisse der bestehenden und potentiellen Kunden einzugehen) bearbeitet werden. Er ist zudem damit einverstanden, dass seine persönlichen Daten zu den vorgenannten Zwecken auch an Importeure/Hersteller weitergegeben werden, die ihren Sitz unter anderem im Ausland haben.

 

8. Zustimmungsvorbehalt

Dieser Vertrag ist nur unter Vorbehalt der Zustimmung seitens der Direktion oder Geschäftsleitung der Firma verbindlich. Die Direktion oder Geschäftsleitung muss dem Käufer die Verweigerung der Zustimmung binnen 5 Tagen schriftlich mitteilen, ansonsten gilt der Vertrag als genehmigt. Im Falle der Verweigerung wird unter Vorbehalt zwingender gesetzlicher Vorschriften eine Schadenersatzpflicht ausgeschlossen.

 

9. Gerichtsstand

Ohne anderslautende zwingende Gesetzesbestimmungen, vereinbaren die Parteien die Zuständigkeit der ordentlichen

Gerichte am Sitz resp. Wohnsitz der Firma. Es ist der Firma freigestellt, stattdessen auch die ordentlichen Gerichte am Sitz resp. Wohnsitz des Käufers anzurufen.

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